Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,6308
BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69 (https://dejure.org/1969,6308)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1969 - 4 StR 49/69 (https://dejure.org/1969,6308)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1969 - 4 StR 49/69 (https://dejure.org/1969,6308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,6308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Ablehnung von Beweisanträgen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62

    Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens -

    Auszug aus BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69
    Bei der Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit ist zugunsten des Täters der höchstmögliche Abbauwert zugrunde zu legen (BGH VRS 23, 209).

    Ein Blutalkoholgehalt von etwa 2, 5 % liegt aber schon in einem Bereich, in dem bereits bei einem normalen Menschen je nach den Umständen des Einzelfalls, vor allem seiner Alkoholverträglichkeit, seiner körperlichen und seelischen Verfassung, des Grades seiner Ermüdung, der Zeit, Menge und Art der vorauf gegangenen Nahrungsaufnahme, mit der Möglichkeit eines Ausschlusses der Zurechnungsfähigkeit gerechnet werden muß (vgl. BGH VRS 23, 209; BGH Urteil vom 14. Dezember 1962 - 4 StR 408/62; Weltzien DAR 1953, 48, 51; Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 2. Aufl. 1957 S. 270).

  • BGH, 14.12.1962 - 4 StR 408/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69
    Ein Blutalkoholgehalt von etwa 2, 5 % liegt aber schon in einem Bereich, in dem bereits bei einem normalen Menschen je nach den Umständen des Einzelfalls, vor allem seiner Alkoholverträglichkeit, seiner körperlichen und seelischen Verfassung, des Grades seiner Ermüdung, der Zeit, Menge und Art der vorauf gegangenen Nahrungsaufnahme, mit der Möglichkeit eines Ausschlusses der Zurechnungsfähigkeit gerechnet werden muß (vgl. BGH VRS 23, 209; BGH Urteil vom 14. Dezember 1962 - 4 StR 408/62; Weltzien DAR 1953, 48, 51; Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 2. Aufl. 1957 S. 270).

    Zurechnungsunfähigkeit i.S. des § 51 Abs. 1 StGB tritt nicht etwa erst bei "sinnloser" Trunkenheit ein (vgl. BGH Urteil vom 14. Dezember 1962 - 4 StR 408/62).

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69
    Da die durch die allgemeine Sachbeschwerde gebotene Nachprüfung des Urteils im übrigen keinen Rechtsfehler erkennen läßt und die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen von dem Aufhebungsgrund nicht berührt werden, können diese bestehen bleiben (BGHSt 14, 30, 38) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59

    Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug

    Auszug aus BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69
    Da die durch die allgemeine Sachbeschwerde gebotene Nachprüfung des Urteils im übrigen keinen Rechtsfehler erkennen läßt und die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen von dem Aufhebungsgrund nicht berührt werden, können diese bestehen bleiben (BGHSt 14, 30, 38) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].
  • BGH, 28.05.1965 - 4 StR 257/65

    Rückrechnung des Blutalkoholgehalts - Zuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69
    Schon das läßt besorgen, daß sie die hier erforderliche Sachkunde nicht in ausreichendem Maße besaß (vgl. BGH VRS 29, 185).
  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69
    Dann erfordert die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit in der Regel besondere medizinische Kenntnisse und Erfahrungen, die nur ein Sachverständiger in ausreichendem Maße besitzen kann (vgl. auch BGH Urteil vom 13. November 1959 - 4 StR 378/59 - und vom 6. Juli 1965 - 1 StR 551/64).
  • BGH, 13.11.1959 - 4 StR 378/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69
    Dann erfordert die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit in der Regel besondere medizinische Kenntnisse und Erfahrungen, die nur ein Sachverständiger in ausreichendem Maße besitzen kann (vgl. auch BGH Urteil vom 13. November 1959 - 4 StR 378/59 - und vom 6. Juli 1965 - 1 StR 551/64).
  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 379/60

    Anforderungen an die richterlichen Feststellungen bezüglich des Vorliegens eines

    Auszug aus BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69
    Mögen im allgemeinen auch Aussagen von Zeugen über den Trunkenheitsgrad eines anderen mit Zurückhaltung zu bewerten sein (vgl. BGH Urteil vom 13. Januar 1961 - 4 StR 379/60), angesichts des festgestellten, wenn auch nur leichten Schwachsinns des Angeklagten sprach der bekundete Eindruck eines erfahrenen Beamten für sich.
  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 222/70

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Beeinflussung der Strafhöhe durch

    Bei Blutalkoholwerten von 2, 82 Promille (im Fall 1) oder bei 2, 7 Promille (im Fall 2) können Umstände vorliegen, bei denen damit gerechnet werden muß, daß die Zurechnungsfähigkeit völlig ausgeschlossen ist (vgl. u.a. BGH VRS 23, 209; 4 StR 49/69 vom 13.6.69; 4 StR 151/70 vom 11.6.70).
  • BGH, 11.06.1970 - 4 StR 151/70

    Erhebung von Verfahrensrügen und Sachrügen zur Begründung der Revision - Nicht

    Dieser liegt in einem Bereich, in dem bereits bei einem normalen Menschen je nach den Umständen mit der Möglichkeit eines völligen Ausschlusses der Zurechnungsfähigkeit zu rechnen ist (BGH VRS 23, 209; Urteil vom 13. Juni 1969, 4 StR 49/69; Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Auflage, S. 256).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht